Bestattungsarten:
Erdbestattung in Landkreis Nürnberger Land
Die traditionelle Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt und am weitesten in Deutschland verbreitet. Sie wird hauptsächlich in den christlichen und islamischen Religionen genutzt. In Bayern besteht bei der Erdbestattung eine sogenannte Sargpflicht. Bei Erdbestattung sind besondere Vorbereitungen zu treffen, da ein großes Erdloch ausgehoben werden muss. Hierbei erfolgt die Beisetzung in einem Sarg auf einem Friedhof. Man hat die Wahl zwischen einem Wahl- oder Reihengrab.

Wahlgrab oder Familiengrab
Ein Wahlgrab ist die geläufigste Beisetzungsform bei Ehepartnern. Diese Bestattungsart ist für bis zu 2 Verstorbene möglich. Wahlgräber können mehrstellig sein. So werden zum Beispiel zweistellige Gräber, auch als Doppelgräber bekannt, häufig von Paaren erworben oder bei 4 Personen als Doppelfamiliengräber genutzt. Bei dieser Bestattungsart kann die Ruhezeit verlängert werden. In Familiengräber können auch Urnen beigesetzt werden.
Reihengrab
Ein Reihengrab ist für eine Person. In einem Reihengrab ist es nicht möglich, dass Eheleute nebeneinander beigesetzt werden. Auch ist es nicht möglich die Ruhezeit zu verlängern.
Ruhezeiten bei der Erdbestattung und Pflege
Die Ruhezeit bei Gräbern liegt bei mindestens 10 Jahre bis 30 Jahre. Bestimmte Bedingungen sind aber unterschiedlich, drüber sollte sich vorab in der Friedhofs- und Gebührenordnung informiert werden. Diese ist in der jeweiligen Kommune dem Bürger zugänglich. Zudem ist bei einer Erdbestattung zu beachten, dass im Nachhinein die Pflege des Grabes anfällt. Das wird von den Angehörigen übernommen oder es besteht die Möglichkeit, Grabpflege über eine örtliche Gärtnerei zu organisieren.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen zu einer Erdbestattung in Röthenbach oder im Nürnberger Land. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder nehmen sie telefonisch Verbindung zu uns auf.